Liebe Mitglieder,
wie wir erst kürzlich erfahren haben, müssen die Pächter eines Kleingartens keine Grundsteuererklärung für das gepachtete Grundstück abgeben – entgegen früher Informationen des Finanzamtes.
Wir können ausdrücklich nichts für den Umstand und geben hier lediglich unsere neuen Erkenntnisse weiter.
Herzlichst,
der Vorstand