Neuigkeiten zur Grundsteuererklärung

Liebe Mitglieder,

wie wir erst kürzlich erfahren haben, müssen die Pächter eines Kleingartens keine Grundsteuererklärung für das gepachtete Grundstück abgeben – entgegen früher Informationen des Finanzamtes.

Wir können ausdrücklich nichts für den Umstand und geben hier lediglich unsere neuen Erkenntnisse weiter.

Herzlichst,

der Vorstand