Vor 2019 konnten immer nur Einzelpersonen einen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein Amperstadt abschließen. Seitdem können sogenannte Partner-Pachtverträge geschlossen werden – damit sind dann die im Vertrag genannten Personen wie z. B. die Ehepartner oder auch Familienangehörige wie Kinder oder Enkel „abgesichert“.
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